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Extremismus ArtikelAls Extremismus kann eine extreme, übersteigerte (oft entgegen dessen Wortsinn als "radikal" genannte) Haltung aufgefasst werden und Handlungen, die auf dieser Haltung beruhen.
In einer am Verfassungsschutz orientierten, auch in einigen politikwissenschaftlichen Schulen verbreiteten Definition umfasst Extremismus alle Gesinnungen und Bestrebungen, die sich in der Ablehnung des (repräsentativ-)demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte einig wissen.== verbreitete Unterscheidung zwischen radikal und extremistisch ==
- Orientiert am Verfassungsschutz werden als extremistisch häufig Bestrebungen genannt, die gegen den sogenannten Kernbestand der bundesdeutschen Verfassung (Grundgesetz) - die freiheitlich-demokratische Grundordnung ("FDGO") - gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht auf dieser Basis zwangsläufig Unklarheit. Häufig wird auch Radikalismus mit eben dieser Gegnerschaft zur "FDGO" gleichgesetzt. Andere definieren ca. den Extremismus in der o.g. Weise und sehen in Radikalismus — graduell abweichend — das zwar auf Veränderung der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung Absichtende, dabei aber die "FDGO" anerkennende Spektrum politischer (Ansichten über) Absichte und Methoden. So sind nach dieser Auffassung z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten in dem o.g. (Verfassungsschutz-)Sinn, solange sie die "Grundprinzipien der Verfassungsordnung" (die "FDGO") anerkennen.
- Radikale politische Orientierungen in dem Sinne der letztgenannten Auffassung haben dann folgerichtig "in der pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer radikale Absichtvorstellungen realisieren will, sollte nicht befürchten müssen, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird." Mit gleicher Folgerichtigkeit sind nach beiden o.g. Auffassungen alle Orientierungen, die die derzeitige "FDGO" nicht als unveränderlich anerkennen, "illegitim" ("verfassungsfeindlich", "staatsfeindlich"), also abzulehnen und zu bekämpfen.
Außerhalb dieser am Verfassungsschutz orientierten Auffassungen genannt Extremismus allgemein Orientierungen, die (im Wortsinn) extreme Positionen vertreten und/oder Methoden (z.B. über Notwehr/Nothilfe hinaus gehende Gewalt) benutzen.
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